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Eichen von selbsttätigen Waagen
Neu: Eichen von selbsttätigen Waagen als Hersteller ohne Eichamt
Ab sofort sind wir zertifiziert auch bei selbsttätigen Waagen die Konformität gem. Anhang D der Richtlinie 2004/22/EG zu erklären.
Dieses Vorgehen entspricht der Herstellerersteichung bei nicht-selbsttätigen Waagen. Somit können wir von nun an EU-weit nicht nur unsere Fahrzeugwaagen und sonstigen nicht-selbsttätigen Waagen eigenverantwortlich ersteichen, sondern zudem auch unsere Behälter- und Schüttwaagen (SWT) sowie Absackanlagen (SWA) in Verkehr bringen.
Sie als Kunde haben hiervon folgende Vorteile:
- Hohe Flexibilität bei Terminabsprachen
- Verkürzte Abwicklungszeit von Aufträgen
- "Alles aus einer Hand" organisiert und durchgeführt
- Kostenersparnis gegenüber Eichungen mit Eichbeamten


