Nachweis der Eichung
Was Sie zum Nachweis Ihrer Eichung wissen sollten
Rund um den Nachweis einer gültigen Eichung tauchen immer wieder drei Begriffe auf, die für Ihren Betriebsalltag relevant werden können: der Eichschein, das Eichsiegel und der Gestattungsbescheid.
Eichschein und Eichsiegel
Für den Nachweis einer erfolgten Eichung genügen grundsätzlich die an Ihrer Waage angebrachten Eichsiegel. Einen zusätzlichen Eichschein stellt das Eichamt nur auf ausdrückliche Anforderung aus – diese muss spätestens bei der Eichung selbst, im besten Fall aber bereits beim Eichantrag angegeben werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Einen Eichschein benötigen Sie in der Regel nur dann, wenn Ihr eigenes Qualitätsmanagementsystem dies ausdrücklich vorschreibt.
Gestattungsbescheid
Damit Ihre Waage rechtzeitig nachgeeicht wird, sollten Sie den Eichtermin mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist (in der Regel zum Jahresende) beantragen. Ist eine Eichung innerhalb dieser Frist dennoch nicht mehr möglich, dürfen Sie Ihre Waage trotzdem bis zur Nacheichung weiterverwenden. Sollten Sie die 10-Wochen-Frist einmal nicht einhalten können, kann das Eichamt auf Antrag die weitere Verwendung bis zur Nacheichung gestatten – in diesem Fall wird ein sogenannter Gestattungsbescheid ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung der Dokumente zusätzliche Gebühren anfallen können.
Die allgemeinen Fristen und den Ablauf der Eichung erklären wir Ihnen ausführlich auf unserer Serviceseite.
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