Eichung von Waagen

Sie möchten sich über die Eichpflicht von Waagen informieren oder müssen Ihre Waage eichen? Gerne informieren wir Sie nachfolgend über die eichrechtlichen Regelungen sowie unseren deutschlandweiten Eichservice.

Eichpflicht von Waagen in Deutschland und der EU

Die regelmäßige Eichung von Waagen wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierbei wird überprüft, ob die für das spezifische Messgerät geltenden eichrechtlichen Vorschriften (z. B. die zulässige Eichfehlergrenze) eingehalten werden. Davon sind alle Messgeräte betroffen, die im geschäftlichen bzw. amtlichen Verkehr eingesetzt werden oder bei Messungen im öffentlichen Interesse verwendet werden. Eichfähig sind dabei nur Messgeräte, deren Bauart zugelassen ist. In Deutschland werden Eichungen von den jeweiligen Eichämtern der Bundesländer durchgeführt.

Als zertifiziertes Waagenfachunternehmen nach den EU-Richtlinien 2014/31/EU sowie 2014/32/EU mit einem anerkannten Qualitätsmanagementsystem sind wir autorisiert, neue oder vollständig umgerüstete Waagen ohne das Eichamt in Verkehr zu bringen und sogenannte Konformitätsbewertungen (früher bekannt als Herstellerersteichungen) durchzuführen.

Das sagen unsere Kunden:

Die Eichung unserer Fahrzeugwaage, hat heute entgegen meiner "morgendlichen Skepsis", reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit funktioniert. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen und Ihrem Team für die TOP Arbeit bedanken!!!.

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Wer meldet ein neues Messgerät an?

Gem. § 32 MessEG besteht seit 2015 eine Meldepflicht für neue bzw. erneuerte Messgeräte. Grundsätzlich ist der Waagenbetreiber für die Anmeldung des Messgeräts beim Eichamt verantwortlich und muss dies innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme seines neuen Messgeräts vornehmen. Bei der Meldung müssen die Geräteart, der Hersteller, die Typenbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes sowie die Anschrift des Messgerätverwenders angegeben werden.

Beauftragen Sie uns mit der Inbetriebnahme Ihres Messgerätes, übernehmen wir für Sie im Zuge unseres Komplett-Services die Meldung der Waagen beim Eichamt.

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Wann muss ich meine Waage eichen?

Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des Inverkehrbringens bzw. der Eichung der Waage und endet mit dem Ende des Jahres, in welchem die Frist rechnerisch abläuft. Ihre Fahrzeugwaagen beispielsweise müssen Sie alle 3 Jahre eichen lassen, Behälterwaagen müssen alle 2 Jahre geeicht werden.

10 Wochen vor dem Stichtag, also jeweils bis ca. Mitte Oktober, muss der neue Eichantrag gestellt werden. Die Frist zur Eichung ist hierbei vom Betreiber des Messgeräts zu beachten. Das Jahr, in welchem Ihre Waage geeicht werden muss, können Sie anhand der Kennzeichnung auf Ihrem Messgerät erkennen. 

Komplettservice aus einer Hand

Um Sie von der Überwachung der Eichfrist und Organisation der Eichung zu entlasten, übernehmen wir gerne die Koordination und Durchführung der Eichung für Sie. Bei unserem Komplettservice für Eichungen haben Sie den Vorteil, dass die vorbereitenden Arbeiten, die Gestellung des Eichfahrzeuges sowie die Terminvereinbarung mit dem zuständigen Eichamt und die Eichung inklusive aller notwendigen Dokumente aus einer Hand organisiert werden. Neben unseren eigenen Waagenmodellen können wir auch Fremdgeräte anderer Hersteller zur Eichung vorstellen. Ebenso bieten wir eichvorbereitend Wartungen für Ihre geeichten Waagen an.

Bei LKW Waagen oder anderen nicht-selbsttätigen Waagen bieten wir Konformitätsbewertungen gemäß EG-Richtlinie 2014/31/EU an. Die Eichung von Fahrzeugwaagen erfolgt mit dem Einsatz von Eichfahrzeugen, die mit einer Gesamtlast von 40 t und geprüften Eichgewichten bundesweit verfügbar sind.

Bei selbsttätigen Waagen, wie Behälterwaagen, wird eine Konformitätsbewertung gemäß Richtlinie 2014/32/EU durchgeführt. Unabhängig davon, ob es sich um mechanische, elektronische oder halbelektronische (hybride) Wiegesysteme handelt, organisieren wir die amtliche Eichung inklusive der Terminkoordination mit dem Eichamt sowie die ggf. notwendige Wartung der Waage. Sowohl der Ablauf als auch die Dauer der Eichung variiert je nach Waagentyp.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über den optimalen Eichservice für Ihre Waage. Empfehlenswert ist zudem, im Zuge der Eichung gleichzeitig kostengünstig eine Wartung durchzuführen.

Wollen Sie die Überwachung der Waagen abgeben und die Servicearbeiten für Ihre Waagen kostengünstig outsourcen? Mit Abschluss unseres Wartungsvertrages ist dies problemlos möglich. Wir übernehmen die regelmäßige Wartung Ihrer Waagen und stellen diese fristgerecht zur amtlichen Eichung vor.

Unseren Eichservice bieten wir darüber hinaus auch für Laborgeräte an.

Wir eichen Ihre Waage Deutschlandweit

Durch unsere modernen Eichfahrzeuge und unser bundesweites Partnernetz führen wir Eichungen schnell und sicher im gesamten Bundesgebiet durch. Unser qualifiziertes Personal verfügt über langjährige Erfahrungen und ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen mit allen aktuellen Weiterentwicklungen vertraut. Zudem ermöglicht der Gabelstapler, über welchen alle Bitzer Eichfahrzeuge verfügen, eine schnelle Entladung und Beladung der Eich- bzw. Prüfgewichte. Durch eine kurze Eichdauer sparen Sie nicht nur Zeit, sondern profitieren auch von geringeren Eichkosten.

Ab März 2024 werden unsere Eichfahrzeuge nur noch mit 40 t Gesamtgewicht fahren können. Grund dafür ist die sich immer weiter verschlechternde Infrastruktur von Straßen und Brücken im gesamten Bundesgebiet, so dass von den Behörden keine Sondergenehmigungen für Eichfahrzeuge mit 50 t Gesamtgewicht mehr ausgestellt werden.

Die Reduzierung des Gesamtgewichts auf 40 t hat zur Folge, dass die Eichungen von LKW Waagen, die üblicherweise über 50 t Wiegefähigkeit verfügen, anders gestaltet werden müssen.

Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten zur Eichung Ihrer Fahrzeugwaage

  • Reduzierung der Wiegefähigkeit auf 40 t bzw. 42 t 
  • Gestellung von Ersatzlast für die Eichung (entweder 10 t kompakte Ersatzlast, z.B. Legosteine aus Beton oder kurze, schwere Fahrzeuge, z.B. Radlader mit 25 t oder Fahrzeug mit 35-39 t organisiert vom Kunden)
  • Zusätzlicher Gewichtstransport mit 2. Eichfahrzeug oder per Spedition (doppelte Kosten für die Gewichtsgestellung, bei 60 t Waagen und Mehrbereichswaagen obligatorisch)

Gerne besprechen wir den Einzelfall mit Ihnen persönlich, da wir möglicherweise auch die zuständige Eichbehörde einschalten müssen. Für die Aufnahme Ihres Anliegens füllen Sie bitte das Formular aus.

Da es sich um eine kurzfristige Änderung handelt, ist eine enge Abstimmung zwischen uns als Dienstleister, Ihnen als Kunden sowie den zuständigen Eichbehörden notwendig.

Haben Sie an mehreren Unternehmensstandorten Waagen? Gerne organisieren wir eine kosteneffiziente Tour für alle eichpflichten Waagen.

Des Weiteren ist es möglich, Gewichte aus unserem umfangreichen Sortiment an Prüfgewichten, u. a. auch für Radlader, zur Justierung und Eichung von Waagen zu mieten.

Prüfgewichte auf Brückenwaage 1 | Bitzer Wiegetechnik
Entladung von Eichgewichten 1 | Bitzer Wiegetechnik
Eichfahrzeug auf Brückenwaage | Bitzer Wiegetechnik

Wir sind gerne für Sie da.

kontakt | Bitzer Wiegetechnik

Unser Serviceteam freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Unser Serviceteam:
Tel.: +49 (0) 5121 / 7828 – 0
Fax.: +49 (0) 5121 / 7828 – 78
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