Änderung der Eichgebührenverordnung 2026

Zum 1. Januar 2026 ist eine überarbeitete Fassung der Eichgebührenverordnung (GebEichV) in Kraft getreten. Konkret werden Waagen mit einer Wägefähigkeit von 42 Tonnen oder mehr nun in eine höhere Gebührenstufe eingeordnet. Damit unterscheidet die Verordnung erstmals klar zwischen Waagen mit mittlerer und sehr hoher Wägekapazität. Für Betreiber solcher Anlagen bedeutet das künftig höhere Kosten bei der Eichung. 

Ziel der Änderung ist laut Bundesregierung eine gerechtere Kostenverteilung und eine stärkere Angleichung an den tatsächlichen Prüfaufwand bei großen Wägesystemen. Wir empfehlen, bei anstehenden Eichungen und Terminplanungen für 2026 die neuen Gebühren bereits zu berücksichtigen. Wenn Sie Ihre nächste Eichung direkt anmelden möchten, nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular zur Waageneichung. Unser Team unterstützt Sie gern bei der Abstimmung Ihrer nächsten Eichtermine und informiert über mögliche Auswirkungen auf Ihre Betriebskosten.

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