Waageneichung
Waageneichung 2026
Ihre Waage steht dieses Jahr wieder zur Eichung an?
Wir kümmern uns für Sie um die komplette Organisation und Durchführung – inklusive der Terminabsprache mit dem zuständigen Eichamt.
Füllen Sie dazu einfach das Formular nebenan aus. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Übrigens: Auch für Ihre Laborgeräte bieten wir einen umfassenden Rundum-Service an.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, individuelle Serviceverträge zu attraktiven Konditionen abzuschließen.

Neuerung: Eichfahrzeuge nur noch bis 40 t zugelassen
Seit 2024 dürfen Eichfahrzeuge nur noch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t im Bundesgebiet fahren.
Dies bedeutet für den Waagenbetreiber, der seine Waage weiterhin mit 50t oder 60t Wägefähigkeit eichen lassen möchte, zusätzlichen Aufwand. Entweder muss vom Kunden Ersatzlast in Form von schweren, kurzen Fahrzeugen gestellt werden oder es ist ein zusätzlicher Gewichtstransport bzw. zweites Eichfahrzeug notwendig, was die Kosten verdoppelt.
Entsprechend empfehlen wir unseren Kunden zu prüfen, ob die Fahrzeugwaage z.B. auf 42t oder 44t abgelastet werden kann. Ein zusätzliches Argument für die Herabsetzung der Wiegefähigkeit liefert die seit 01.01.2026 gültige neue Gebührenordnung. Hierin ergibt sich ab 42t Wiegefähigkeit ein Preissprung von gut 320 € bei den Eichgebühren. Details finden Sie in der offiziellen Verordnung.

Waageneichung gewünscht?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn Sie Ihre Waage eichen lassen möchten. Wir werden uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.


