Qualitätsmanagement bei Waagen

Wenn Sie eine neue Waage anschaffen, begegnen Ihnen früher oder später zwei EU-Richtlinien: Die NAWID-Richtlinie und die MID-Richtlinie. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Waage überhaupt in Verkehr gebracht werden darf.

NAWID- und MID-Richtlinie

Die NAWID-Richtlinie (2014/31/EU) regelt das Inverkehrbringen nicht-selbsttätiger Waagen – also Waagen, die einen Bedienereingriff benötigen, wie unsere Fahrzeugwaagen, Bodenwaagen oder Laborwaagen. Die MID-Richtlinie (2014/32/EU) betrifft dagegen eine ganze Reihe von Messgeräten und regelt im Anhang MI006 speziell selbsttätige Waagen, zu denen unter anderem Behälterwaagen (SWT oder SWA) und Bandwaagen zählen.

Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach beiden Richtlinien anerkannt. Dadurch können wir für Sie die Konformitätsbewertung (früher auch Herstellerersteichung) durchführen und Ihre Waage direkt bei uns eigenständig in Verkehr bringen, ohne dass zusätzlich das Eichamt eingeschaltet werden muss.

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marketing@bitzer-waage.de