Änderung Gesamtgewicht
bei Eichfahrzeugen
Waageneichung mit 40 t Eichfahrzeug
Aufgrund der sich immer weiter verschlechternden Infrastruktur von Straßen und Brücken im gesamten Bundesgebiet werden von den Behörden ab sofort keine Sondergenehmigungen für Eichfahrzeuge mit 50 t Gesamtgewicht mehr ausgestellt.
Das bedeutet, dass wir ab 18. März 2024 unsere Eichfahrzeuge auf ein Gesamtgewicht von 40 t reduzieren müssen, um die Eichgerätschaften ohne Genehmigung nutzen zu können.
Dies hat zur Folge, dass auf einem Eichfahrzeug nicht mehr genug Prüfgewichte transportiert werden können, um der geltenden Prüfvorschrift, die vorsieht, dass 50% der zu eichenden Maximallast als Prüfgewichte vorgehalten werden müssen, nachzukommen.
Entsprechend empfehlen wir Ihnen über eine Heruntersetzung der Wiegefähigkeit nachzudenken.
Bitte füllen Sie das Formular auf der rechten Seite aus und kreuzen die für Sie sinnvollste Alternative zur Durchführung der Eichung Ihrer Fahrzeugwaage an.

Waageneichung mit 40 t Eichfahrzeug
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und wählen Sie die für Sie bestmögliche Alternative aus.