Überladung LKW

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen LKW auf deutschen Straßen nicht schwerer sein als 40 Tonnen. In Ausnahmefällen sind 44 Tonnen die Toleranzgrenze. Überschreitet ein Fahrzeug das zulässige Gesemtgewicht, riskiert der Fahrer bzw. der Halter ein Bußgeld aufgrund der Überladung des LKW. Um das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten, bietet es sich an, LKW über Fahrzeugwaagen zu verwiegen, bevor sie in den öffentlichen Straßenverkehr fahren. So ist es für viele produzierende Betriebe, die ihre Ware vom Betriebsgelände per LKW entsenden, unabdingbar eine LKW Waage auf dem Werksgelände zu installieren. Diese zumeist ebenerdig eingebauten LKW Waagen können auch direkt unter die Verladeanlagen der Produkte montiert werden. In diesem Fall kann ein Kontaktaustausch zur bauseitigen Förderanlage hergestellt werden, so dass bei Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts eine automatische Abschaltung der Verladung erfolgt.

Handelt es sich nicht um Verladewaagen, sondern um eine LKW Waage, die an der Werksausfuhr installiert ist, kann auch hier per Software eingestellt werden, dass bei Überschreiten des Maximalgewichtes das Fahrzeug keinen Wiege- oder Lieferschein erhält und somit nicht überladen das Gelände verlassen darf. Mittels moderner Waagensoftware können auch weitere Hardwarekomponenten, wie Schranken und/oder Ampeln in das automatisierte Logistiksystem integriert werden, so dass sichergestellt wird, dass nur LKW bis zur maximalen Ladung in den Straßenverkehr einfahren. Mit einem derart automatisierten System ist es möglich, eine Überladung zu vermeiden und trotzdem innerhalb der erlaubten Toleranz den LKW zu beladen.

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