Bodenwaage

Unsere hochwertigen eichfähigen Bodenwaagen eignen sich hervorragend für den ebenerdigen Einbau. So ist die Bodenwaage auch quer überfahrbar. Durch den Einsatz von hochqualitativen Wägezellen und speziellen Elastomerlagern „Made in Germany“ sind keine Verschleißerscheinungen der Wägezellen zu erwarten. Darüber hinaus wird ausschließlich Beton mit einer Güte von C45/55 für die Waagenbrücken und Fundamentwannen verwendet. 

Aufgrund der kompakten Bauform lässt sich die Bodenwaage vergleichsweise leicht versetzen, sodass eine Rückbaufähigkeit jederzeit gewährleistet ist. Darüber hinaus bieten wir auch Waagen in Überlängen und Überbreiten (3,30 m und 3,50 m) an.

Bodenwaage als Plattformwaage

Die Bodenwaage ist auch als Plattformwaage bekannt, die je nach Anforderung des Kunden aus Stahl, Edelstahl oder Beton gefertigt wird. Neben Standardmaßen kann auch eine individuelle Bodenwaage geliefert werden. Derartige Konstruktionen können überflur aufgestellt oder durch Einbau in den Boden ebenerdig installiert werden.

Vorteile einer Bodenwaage

Grundsätzlich lässt sich über eine Bodenwaage ein eichfähiges Gewicht ermitteln. Je nach Wiegefähigkeit und Konstruktion der Waage handelt es sich um sogenannte Plattformwaagen oder Fahrzeugwaagen. Durch den Einsatz hochwertiger Wägezellen und Elastomerlager werden bei der Bodenwaage für Fahrzeuge Folgekosten für Wartungen, Instandhaltung und Reparaturen gespart. Durch den Einsatz moderner Wiegeelektroniken, können häufig die eichrelevanten Teile bei Tausch der Wiegeelektronik erhalten bleiben und eine Neueichung vermieden werden. Zertifizierte Hersteller können ohne das Eichamt eine Bodenwaage in Verkehr bringen, indem sie die sogenannte Konformitätsbewertung durchführen.

Bodenwaagen als Straßenfahrzeugwaagen

In einigen Fällen werden auch Straßenfahrzeugwaagen als Bodenwaagen bezeichnet. Hierbei werden die Bodenwaagen zur Verwiegung gesamter LKW Züge genutzt und dienen der Sicherstellung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bezüglich der erlaubten Gesamtgewichte. Ebenso können über geeichte Fahrzeugwaagen die verwogenen Güter abgerechnet werden. Dabei unterliegen die Waagen gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) der Eichpflicht in der Handelsklasse III. Zertifizierte Hersteller können die Bodenwaagen bei der Erstinbetriebnahme selbstständig in den Markt bringen. Mittels einer sogenannten Konformitätsbewertung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für das Messsystem. Die Marktüberwachung im Sinne des Verbraucherschutzes sowie die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung nach 2 bzw. 3 Jahren (abhängig von der Wägefähigkeit der Waage) von Bodenwaagen obliegen jedoch weiterhin den Eichbehörden.

Waagen zur Miete und zum Kauf

Neben dem Kauf von Bodenwaagen können diese Waagen auch gemietet werden. Einige Kunden nutzen die Leihwaagen temporär, andere ziehen kontinuierliche Mietzahlungen für Bodenwaagen gegenüber einer Neuinvestition vor. In den überwiegenden Fällen werden Bodenwaagen gemietet, wenn der Betreiber entweder nur temporär eine Betriebsstätte betreibt oder größere Baumaßnahmen geplant sind, die zu einem späteren Zeitpunkt eine stationäre Waage an einem anderen Ort vorsehen. So helfen leihweise zur Verfügung gestellte Bodenwaagen dem Betreiber sich flexibel auf sich ändernde Marktgegebenheiten einzustellen. Die Verfügbarkeit von Leihwaagen ist meist abhängig von saisonalen Faktoren, wie z.B. der Getreideernte, da in diesen Zeiten vermehrt eichfähige Wiegesysteme, wie die Fahrzeugwaagen, nachgefragt werden.

Deutschlandweites Servicenetz

Das Prinzip „alles aus einer Hand“ bezieht sich auf den Kauf, die Instandhaltung sowie die Eichung der Bodenwaage. Als deutschlandweit tätiger Hersteller verfügen wir über Servicepartner im gesamten Bundesgebiet, die die Waagen von der Montage bis hin zu regelmäßigen Wartungen und Eichungen regional kompetent betreuen.

Jetzt Angebot anfordern:

Wir sind gerne für Sie da.

kontakt | Bitzer Wiegetechnik

Unser Vertriebsteam freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Unser Vertriebsteam:
Tel.: +49 (0) 5121 / 7828 – 51
Fax.: +49 (0) 5121 / 7828 – 78
Email: marketing@bitzer-waage.de